Pflegekassen‒Leistung nach §39 / §42 SGB XI
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Auch Pflegende brauchen Pause: ob fĂ¼r einen Urlaub, einen Arzttermin oder einfach fĂ¼r ein paar Stunden Luft. Wir vertreten Sie zuverlässig, kĂ¼mmern uns um den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die Abrechnung.
Auch Pflegende brauchen Pausen
Wer pflegt, gibt viel. Manchmal zu viel. Eine Pflegeperson zu sein bedeutet: 365 Tage im Jahr da sein. Aufstehen, wenn der Wecker noch nicht klingelt. Nicht in den Urlaub fahren können, weil zuhause jemand auf einen wartet. Krank sein und trotzdem versorgen mĂ¼ssen.
Genau dafĂ¼r gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Beide Leistungen sind dafĂ¼r da, pflegende Angehörige zu entlasten und zwar nicht als Notnagel, sondern als geplante Auszeit. Wir bei Herzblut NRW Ă¼bernehmen diese Vertretung in Essen und Umgebung. Stundenweise, tageweise, wochenweise. Genau so, wie Sie es brauchen.
WAS IST WAS?
Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Tatsächlich erfĂ¼llen sie beide den gleichen Zweck (Entlastung), funktionieren aber unterschiedlich:
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)
TYPISCHE ANLÄSSE
Wann Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sinnvoll sind
Sie mĂ¼ssen sich nicht rechtfertigen, warum Sie eine Auszeit brauchen. Aber falls Sie wissen wollen, was andere Familien erleben, sind das die häufigsten Situationen:
Urlaub & Erholung
Endlich mal eine Woche weg. Endlich mal durchatmen. Endlich mal nicht die Pflegeperson sein, sondern Ehefrau, Tochter, Bruder – einfach Mensch.
Eigene Krankheit oder OP
Wenn die Pflegeperson selbst krank wird oder operiert werden muss, braucht es schnell eine zuverlässige Vertretung. Wir springen kurzfristig ein.
Stundenweise Entlastung
Drei Stunden pro Woche, in denen Sie wirklich abschalten können: beim Yoga, beim Friseur, beim Kaffee mit einer Freundin. Das ist auch Verhinderungspflege.
Beruflicher Termin
Ein wichtiger Geschäftstermin, eine Fortbildung, eine PrĂ¼fung. Wir kĂ¼mmern uns, während Sie das Notwendige erledigen.
Ăœbergang nach Klinik
Nach einem Krankenhausaufenthalt brauchen viele Patient:innen eine Ăœbergangsphase. Kurzzeitpflege in unserer WG ist eine sichere Lösung.
Wenn die Kraft fehlt
Manchmal merkt man einfach, dass man nicht mehr kann. Das ist kein Versagen, das ist menschlich. Und genau dafĂ¼r gibt es uns.
TIPPS ZUR ANTRAGSSTELLUNG
So holen Sie das Maximum aus Ihrem Anspruch heraus
Was viele nicht wissen: Sie können nicht genutzte Kurzzeitpflege-Beträge zur Verhinderungspflege Ă¼bertragen und umgekehrt. Damit lässt sich die jährliche Erstattung deutlich erhöhen.
Was Sie konkret tun können:
Wer kann Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen?
Anspruch hat jeder pflegebedĂ¼rftige Mensch ab Pflegegrad 2, wenn die Ă¼bliche Pflegeperson zeitweise ausfällt.
In 3 Schritten zur unverbindlichen Beratung
1. Online-Formular ausfĂ¼llen
Beantworten Sie in wenigen Minuten einige kurze Fragen zu Ihrer Situation.
2. Persönliche Kontaktaufnahme
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um alles Weitere in Ruhe zu besprechen.